Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Allgemeines

  • Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind integrierender Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen. Andere Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie dem Käufer schriftlich bestätigt wurden.

 

2.  Angebote

  • Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Zahlungsbedingungen und Lieferfrist freibleibend.
  • Von uns mündlich oder telefonisch gemachte Angebote sowie uns erteilte Aufträge werden entweder durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung rechtsverbindlich.

 

3.  Liefertermine

  • Die angegebenen Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie beziehen sich immer auf das Versanddatum der Ware ab Werk, Teillieferungen sind zulässig.
  • Rohstoffmangel, Stromsperre, Arbeitskämpfe, Boykotte oder höhere Gewalt sowie Lieferverzug unserer Lieferanten verlängern die Lieferzeit entsprechend.
  • Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4.  Preise

  • Unsere Preise verstehen sich ab Werk Rümlang, exkl. MWST und Transportversicherung. Bei Kostenänderungen, insbesondere Preiserhöhungen von Rohstoff- und Energielieferanten, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung vor.

 

5.  Versand

  • Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

 

6.  Zahlung

  • Akkreditiv oder Vorauszahlung (andere schriftliche Vereinbarungen vorbehalten). Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
  • Ergeben sich Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder ist dieser mit einer Zahlung im Verzug, sind wir befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    Bei Zahlungsverzug sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe des Zinsfusses für ungedeckte Kontokorrent-Kredite, mindestens jedoch 5% geschuldet.

 

7.  Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sofern dieser Eigentumsvorbehalt von einem Registereintrag abhängig ist, sind wir ermächtigt, den Vorbehalt jederzeit, d.h. auch nach erfolgter Lieferung, eintragen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich, bei sämtlichen Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze unseres Eigentums erforderlich sind.

 

8.  Gewährleistung

  • Alle Angaben über Eignung und Anwendung unserer Produkte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
  • Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware schriftlich erhoben werden. Allfällige Belege sind beizufügen.
  • Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich auf Ersatzlieferung oder Ausbesserung während 24 Monaten nach Auslieferung der Ware an den Käufer. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
  • Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entbindet den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.

 

9.  Urheberrechte

  • Zeichnungen und Projekt-Skizzen sind unser geistiges Eigentum. Es ist nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.

 

10.  Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rümlang, wobei wir auch berechtigt sind, am Hauptsitz des Käufers zu klagen.
  • Anwendbar ist materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“)